Feldkirchnerhof
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 19.05.2021

Arno Krautner e.U.
Triesterstraße 32, ATU27793402, Firmenbuch Nr.: 329197p

Mit Überweisung der Anzahlung gelten
folgende allgemeine Geschäftsbedingungen als akzeptiert:

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage über die
mietweise Überlassung unserer Veranstaltungslocation zur Durchführung von
Hochzeiten, Privatfeiern, Firmenevents, etc. sowie für alle unsere damit
zusammenhängenden Leistungen (Barbetrieb, Gastronomie, etc.).

2. Vertragsannahme
2.1. Der Vertrag kommt durch Einlangen der vereinbarten Anzahlung auf unserem
gesondert bekanntgegebenen Konto zustande.
2.2. Mit Einlangen der Anzahlung wird unsere Veranstaltungslocation verbindlich für
das vereinbarte Datum reserviert. Bitte beachten Sie, dass bei einer geringeren Anzahl an Teilnehmern als ursprünglich bestellt, eine Gebühr in der Höhe von bis zu € 50,00 pro fehlender Person anfallen kann. (Neu)

2.3. Diese AGB werden euch bereits vor eurer Anzahlung zur Verfügung gestellt und
gelten mit Einlangen der vereinbarten Anzahlung auf unser Konto als akzeptiert.

3. Leistungen
3.1. Wir verpflichten uns, die von uns vertraglich vereinbarten Leistungen zu
erbringen. Da wir bei unseren Lebensmitteln und Getränken auf frische und saisonal
verfügbare Ware setzen, kann unser Sortiment saisonal bedingten Veränderungen
unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel daher vorübergehend nicht verfügbar sein,
behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Davon
werden wir euch vorab informieren. Ansprüche gegen uns können aus
einem solchen Austausch nicht abgeleitet werden.
3.2. Manche unserer Leistungen sind wetterabhängig (bzw. Lagerfeuer)
und behalten wir uns vor, diese nach eigenem Ermessen abzusagen (bzw. bei
Brandgefahr aufgrund von Trockenheit oder Wind). Im Falle einer solchen Absagen
werden diese Leistungen nicht verrechnet. Weitere Ansprüche gegen uns
können aus einer Absage nicht abgeleitet werden.
3.3.Die Gäste sind verpflichtet, die für unsere Leistungen vereinbarten Entgelte
(Mietpreis, Entgelte für Speisen und Getränke, Lagerfeuer, etc) zu bezahlen.

4. Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
4.1. Unsere Rechnungen sind binnen 3 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.
4.2. Bei Zahlungsverzug seid ihr verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe der
gesetzlichen Zinsen sowie eventuell anfallende Mahn-, Inkasso- und
Rechtsanwaltskosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
sind, zu bezahlen. Dies umfasst, unbeschadet darüberhinausgehender
Betreibungskosten (§ 1333 Abs 2 ABGB), einen Pauschalbetrag jeweils iHv € 35,00
ab der zweiten (wöchentlichen) Zahlungserinnerung.
4.3. Es gilt die jeweils vereinbarte Preisliste. Wenn zwischen Zustandekommen des
Vertrages (Einlangen der vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto, Pkt. 2.1.)
und unserer Leistung (dem Termin eures Events) ein Zeitraum von über 18

Monaten liegt, behalten wir uns das Recht vor, die Preise für Speisen und Getränke
um bis zu maximal 3% abweichend von der vereinbarten Preisliste zu erhöhen.

5. Rücktrittsmöglichkeit, Verschiebung und Stornogebühr
5.1. Ihr seid berechtigt, gegen Entrichtung einer Stornogebühr des Vertrags
zurückzutreten oder den vereinbarten Termin zu verschieben.
5.2. Im Fall der Verschiebung können wir nicht gewährleisten, dass euer
Wunschersatztermin verfügbar ist und ist die Möglichkeit der Verschiebung davon
abhängig, dass wir im beiderseitigen Einvernehmen einen Ersatztermin vereinbaren.
Wir sind nicht verpflichtet, Ersatztermine anzubieten.
5.3. Aus organisatorischen Gründen müsst ihr uns euren Rücktritt oder die
gewünschte Verschiebung schriftlich per Mail an office@feldkirchnerhof.at mitteilen.
Andere Formen der Mitteilungen sind ungültig, es sei denn, die Information wurde
durch uns schriftlich bestätigt.

5.4. Je nach Zeitpunkt des Zugangs eurer Rücktrittserklärung oder eures
Verschiebungswunsches ergeben sich folgende Stornosätze:
Storno bei mehr als 12 Monaten vor dem Fest keine weitere Zahlung
Storno / Verschiebung 12-7 Monate vor dem Fest € 1.000, –
Storno / Verschiebung 6-3 Monate vor dem Fest € 1.500, –
Storno / Verschiebung unter 2 Monaten vor dem Fest € 2.000, –
Die geleistete Anzahlung gilt als Abgeltung für erbrachte Leistungen wie
Besichtigung, Kommunikation und Angebotslegung und
verbleibt bei Arno Krautner e.U.

5.5. Für den Fall, dass ein neuer Termin vereinbart wird, wird euch bei einer
Verschiebung ein Teil der Stornogebühr als Gutschrift erstattet:
Verschiebung bei mehr als 12 Monaten vor dem Fest:
Gutschrift aller bis dahin geleisteten Zahlungen inkl. Anzahlung
Verschiebung 12-7 Monaten vor dem Fest Gutschrift von € 600,-
Verschiebung 6-3 Monate vor dem Fest Gutschrift von € 300,-
Verschiebung unter 2 Monaten vor dem Fest Gutschrift von € 250,-
Diese Beträge werden bei der Endabrechnung in Abzug gebracht. Deshalb ist eine
Verschiebung verrechnungstechnisch in zwei Schritten zu sehen: 1) Storno, 2)
wahrgenommener Termin

5.6. Bei Rücktritt oder Verschiebung wegen eines Todesfalls naher Angehöriger (das
sind: Eltern, Geschwister) gelten folgende besondere Regelungen und sind die oben
(Pkt 7.4. und Pkt 7.5.) genannten Regelungen nicht anwendbar:
Storno / Verschiebung unter 3 Monaten vor dem Fest Gebühr von € 1.000, –
Verschiebung unter 3 Monaten vor dem Fest
(wenn neuer Termin vereinbart wird) Gutschrift von € 700,-
Die geleistete Anzahlung gilt als Abgeltung für erbrachte Leistungen wie
Besichtigung, Kommunikation und Angebotslegung und verbleibt bei
Arno Krautner e.U.
5.7. Die Gutschrift erfolgt bei der abschließenden Rechnungslegung des
wahrgenommenen Termins.
5.8. Die Beträge gemäß diesem Punkt verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
5.9. Beispiel für die Berechnung:
Es gilt folgende Berechnung / Beispiel Hochzeit am 10. Mai 2022:
12 -7 Monate = Zeitraum zwischen 10. Mai 2021 und 10. Oktober 2021
6-3 Monate = Zeitraum zwischen 11. Oktober 2021 und 10. Februar 2022
Unter 2 Monate = ab 11. Februar 2022

6. Unsere Haftung
7.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haften wir für den Ersatz
von Schäden, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag von uns, unseren
Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur für den Fall, dass die
Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde.
7.2.Die damit einhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz
von Personenschäden.

7. Eingebrachte Gegenstände
8.1. Von euch, euren Gästen, Mitarbeitern, oder sonstige Dritte aus eurem Bereich
mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen (Geschenke, Dekoration, Kleidung,
Technik, etc.) übernehmen wir für Verlust, Untergang und/oder Beschädigung keine
Haftung, außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Unser Tipp: Bittet jemanden, die Übersicht über die Geschenke zu wahren. Und
nehmt das Kuvert von Oma und andere wertvolle Geschenke bitte gleich in der Nacht
mit.

8. Eure Haftung
9.1. Ihr haftet für alle Schäden am Gebäude und Inventar, die durch euch, eure
Gäste (Veranstaltungsteilnehmer), Mitarbeiter, oder sonstige Dritte aus eurem
Bereich (bzw. Vertragspartner) verursacht werden.
9.2. Haftungsfälle lassen sich leicht vermeiden, bzw. Brandschäden am Boden durch
Sprüh- und Wunderkerzen. Wir verstehen, dass Sprüh- und Wunderkerzen in einem
gewissen Umfang bei Hochzeiten gerne verwendet werden (bzw. auf der
Hochzeitstorte). Wir bitten euch jedoch in eurem eigenen Interesse, diese vorsichtig
zu verwenden, um Schäden zu vermeiden.
Schäden an der Inneneinrichtung durch das Anbringen von Dekorationsmaterial
(Reisnägel oder Klebeband an Wänden). Bitte wendet euch bei
Dekorationswünschen an unsere Mitarbeiter. Gemeinsam finden wir sicher eine
Lösung, die euch zufrieden stellt, ohne dass wir danach auf eure Kosten unsere
Räumlichkeiten ausmalen oder ausbessern müssen.
9.3. Die Entfernung von Verunreinigungen der Wiese im Außenbereich (zB durch
Reis, Konfetti und Luftschlagen) ist für uns äußert aufwendig. Für solche
Verunreinigungen seid ihr haftbar und sind wir berechtigt, euch eine
Reinigungspauschale iHv € 50,00 in Rechnung zu stellen.
PS: Im Innenbereich dürft ihr gerne Reis, Konfetti und Luftschlangen verstreuen.

9. Technik
10.1. Grundsätzlich seid ihr verpflichtet, unsere technischen Einrichtungen und
Anschlüsse zu verwenden. Die Verwendung nicht hauseigener Technik ist nur nach
unserer schriftlichen Zustimmung erlaubt. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich für
Technik, die von euch beauftragte Musik-Bands oder DJs mitbringen.
10.2. Die Verwendung externer Fotoboxen ist nicht erlaubt. Andernfalls berechnen
wir eine Ausfallsvergütung in der Höhe von € 150,- brutto.

10. Rücktritt bei höherer Gewalt
11.1. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns durch höhere
Gewalt (z.B. Erdbeben, Kriegen, Terroranschläge, Sturmschäden, Brände,
unserem Einfluss stehende gesetzliche oder behördliche Vorschriften, Epidemien
etc.) oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
nicht möglich ist.
11.2. Den Rücktritt werden wir euch umgehend nach Bekanntwerden dieser
Umstände schriftlich erklären.
11.3. Bei einem Rücktritt aufgrund höherer Gewalt ist ein Schadenersatzanspruch
gegen uns ausgeschlossen.

11. Datenschutz
12.1. Zum Zweck der Vertragserfüllung verarbeiten wir eure dafür erforderlichen
personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen
(Datenschutzmitteilung) gem. Art 13 ff DS-GVO findet ihr auf unserer Homepage
unter: https://www.feldkirchnerhof.at

12. Schlussbestimmungen
13.1. Der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen
österreichischem Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes und internationalen